Die vielfältigen Vorteile für die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Monheim am Rhein eG
Rund 2.000 Baugenossenschaften gibt es in Deutschland. Mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Doch heute wie damals gilt, dass viele wirtschaftlich Schwache gemeinsam eine große Kraft haben.
Und auch in Zukunft soll gelten, dass gemeinsames Handeln den einzelnen stärkt und dass aus solcher Erkenntnis ein Stück angewandter Demokratie entstehen kann. Man mag das altmodische Wort Genossenschaft belächeln. Es könnte aber zum Ausgang dieses Jahrhunderts helfen und wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
Vorstand:
Thorsten Murawa, Kerstin Bernauer, Werner Holtermann
Aufsichtsratsvorsitzender:
Manfred Hein
Die Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland
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Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des vorigen Jahrhunderts, als die erste Blütezeit der Industrie zur Landflucht führte und sich in den Städten arbeitswillige Menschen drängten, die allein hilflos und schwach, gemeinsam aber eine Wirtschaftsmacht waren. Das erkannte auch der Staat - der keineswegs ein Sozialstaat war.
Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz. Seine zentrale Aussage: In Genossenschaften soll es eine unbeschränkte Haftung, wie bis dahin üblich, nicht geben. Das hieß, die Mitglieder hafteten nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz, sondern mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils. Das derart begrenzte Risiko brachte die ersten Baugenossenschaften richtig in Schwung. Die Arbeiter und Handwerker, die ihr Erspartes zusammentaten, damit daraus Häuser und Wohnungen gebaut würden, durften sich sicherer fühlen, einmal Miteigentümer zu sein.
Aus solchen Anfängen entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das in den 2oer Jahren und noch einmal nach dem 2. Weltkrieg Millionen Menschen ein Heim beschaffte.
Was macht das Wohnen bei Genossenschaften so attraktiv, dass hier Eltern für ihre Kinder gleich nach der Geburt Anteile erwerben und die Mitglieder jahrelang warten bis sie an der Reihe sind, eine Genossenschaftswohnung zu beziehen?
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied einer Genossenschaft gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch - außer man zahlt dauernd die Miete nicht oder demoliert die Wohnung - lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht.
Andererseits aber kann das Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag kündigen und wenn es die Genossenschaft verlässt, bekommt es sein Geschäftsguthaben zurück.
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in den Neubau, in die Erhaltung, oft genug in Gemeinschaftseinrichtungen und in wohnreformerisches Planen und Bauen.
Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung - das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Dafür ist einst gekämpft worden. Es lohnt auch heute, darüber noch einmal nachzudenken.
Denn längst haben sich neben diesen hehren Grundsätzen, um die in anderen Ländern dieser Erde noch gekämpft wird, andere entwickelt, die nicht ganz so fein sind. Die Selbstsucht, beispielsweise oder das böse "jeder ist sich selbst der Nächste". Dieser Zeitgeist hat vor den Genossenschaften nicht halt gemacht.
Dabei ist es doch klug, nicht nur die eigenen vier Wände, sondern das Ganze zu sehen und zu fördern. Dabei macht es auch Mut, sich ums Allgemeine zu kümmern. Und es gibt Kraft, die Nachbarschaft zu pflegen. Es gibt Selbstbewusstsein.
Auch Einsamkeit ist eine Not. Und Egoismus eine Krankheit unserer Zeit. Mag auch das Wort Solidarität manchem veraltet und gar klassenkämpferisch klingen. Es heißt doch nichts anderes als Gemeinsinn oder Zusammengehörigkeitsgefühl.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Wohnungsgenossenschaft. Damit wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können, wenn eine solche frei wird, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie dafür den Wohnungsantrag aus und senden Sie uns diesen zu. Kaum haben Sie Ihre Bewerbung abgeschickt, ist sie automatisch in unserer Bewerberliste hinterlegt. Wir bitten um Verständnis, wenn in der Regel Wartezeiten – unter Umständen auch längere – in Kauf zu nehmen sind. Anfragen für Wohnungen ab 4 Zimmer nehmen wir mangels Angebote aktuell gar nicht entgegen. Bitte sehen Sie von anrufen und Anfragen per E-Mail ab. Wir informieren Sie umgehend, sobald uns ein passendes Wohnungsangebot vorliegt.
Sofern Sie noch nicht Mitglied in unserer Genossenschaft sind, müssen Sie vor der Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen Mitglied bei uns werden und entsprechende Anteile gemäß unserer Satzung erwerben. Ein Geschäftsanteil kostet 153,39 Euro. Die Beträge für die Geschäftsanteile werden Ihnen im Falle einer späteren Kündigung erstattet. Zudem ist ein einmaliges und nicht rückzahlbares Eintrittsgeld in Höhe von 25,56 Euro zu entrichten.
Als Genossenschaft legen wir sehr viel Wert darauf, unsere zukünftigen Mitglieder und Mieter persönlich kennenzulernen. Das Ausfüllen unseres Bewerbungsbogens dient daher erstmal nur der Erfassung Ihrer persönlichen Wünsche. Eine Vermietung ist ohne ein persönliches kennenlernen im Rahmen eines Mitgliedsaufnahmegespräches nicht möglich. Dieses finden erst bei einem konkreten Wohnungsangebot durch uns statt. Im Anschluss wird mit Ihnen ein Mietverhältnis im Rahmen eines Dauernutzungsvertrages abgeschlossen. Bitte lesen Sie sich unbedingt vorab unsere Satzung durch. Fragen dazu können dann im Mitgliedsaufnahmegespräch geklärt werden.
Bei der Vermietung von öffentlich geförderten Wohnungen sind selbstverständlich zwingend die gesetzlichen Bestimmungen und die jeweiligen Förderbedingungen einzuhalten. Dies gilt für alle Bewerbungen gleichermaßen. Das eine ausreichende Bonität vor der Anmietung nachgewiesen werden muss, versteht sich von selber.
Die Mitglieder einer Genossenschaft geben sich im Rahmen der Festlegungen des Genossenschaftsgesetzes ein schriftlich festgehaltenes Regelwerk, in dem die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind. Dieses Regelwerk wird als Satzung bezeichnet und kann auf unserer Homepage eingesehen werden.
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Meyers Heizung Sanitär
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Die Wohnungsgenossenschaft Monheim am Rhein eG steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns via Telefon oder E-Mail.
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